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   BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69   

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https://dejure.org/1969,1344
BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,1344)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1969 - 1 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,1344)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - 1 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,1344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit eines Adoptionsannahmevertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 16
  • NJW 1969, 1633
  • MDR 1969, 773
  • JR 1969, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 09.05.1898 - 1354/98

    Ist jemand als "Verlobter des Beschuldigten" auch dann noch zur

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
    Ist aber das Band der Zusammengehörigkeit gelöst, so fällt die Ursache für den Konflikt fort (RG Recht 1930 Nr. 479; RGSt 31, 142, 143; OGHSt 2, 173: Zur Aufhebung des Verlöbnisses).

    Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).

  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55

    Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
    Die früheren Adoptiveltern gehören somit nach Aufhebung oder nach Feststellung der Nichtigkeit (vgl. auch BGHSt 9, 37) des Annahmevertrages nicht zu den zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen des Angeklagten.
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
    Es ist Sache des richterlichen Ermessens, den Umstand, daß der Zeuge vor seiner Vernehmung der Hauptverhandlung (z.B. eigenmächtig) beigewohnt hat, bei der Würdigung seiner Aussage zu berücksichtigen (BGH NJW 1962, 260 Nr. 17; BGH Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 498/59 - OGHSt 2, 19; RGSt 54, 297).
  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 889/53
    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
    Er hat ausgeführt, dies ergebe sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, sondern auch aus dem Vergleich mit Nr. 2 und 3 dieser Bestimmung, wonach dem früheren Ehegatten und dem früheren Verschwägerten das Zeugnisverweigerungsrecht durch besondere Vorschrift ("auch wenn die Ehe nicht mehr besteht") gewährt werde (BGH Urteil vom 25. März 1954 - 3 StR 889/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; ebenso OGHSt 2, 173; RGSt 31, 142).
  • RG, 09.04.1920 - IV 1174/19

    Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über

    Auszug aus BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
    Es ist Sache des richterlichen Ermessens, den Umstand, daß der Zeuge vor seiner Vernehmung der Hauptverhandlung (z.B. eigenmächtig) beigewohnt hat, bei der Würdigung seiner Aussage zu berücksichtigen (BGH NJW 1962, 260 Nr. 17; BGH Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 498/59 - OGHSt 2, 19; RGSt 54, 297).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens

    Auf eine Verletzung dieser Ordnungsvorschrift kann jedoch die Revision nach anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht gestützt werden (BGH NJW 1962, 260; BGH, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 StR 85/69; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 58 Anm. 4; Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 58 Anm. 4).
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